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![]() | Für eine Ausstellung in einem Kriminalmuseum muß das Phänomen der Hexerei in dem spezifisch strafrechtlichen Bezug als Hexereidelikt im Mittelpunkt stehen. Zunächst muß angesprochen werden, welches Verhalten unter Strafdrohung gestellt, wie also der Tatbestand des Hexereidelikts gesetzlich bestimmt wurde. Sowohl Schadenszauberei als auch der Abschluß eines Teufelspaktes - also die "Maleficia" (Missetaten) - sind für uns heute irreale Vorstellungen, und trotzdem wurden wegen dieses Vorwurfs in Deutschland zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert. mindestens 25 000 Menschen verurteilt und hingerichtet. Deshalb ist nicht nur zu hinterfragen, wie die staatlichen Gesetzgeber - geleitet von ihren theoretisch gebildeten Beratern - auf die Idee kamen, dafür die Todesstrafe anzudrohen; es ist auch und vor allem näher auf das Verfahren einzugehen, in dem ein solches nicht reales Verhalten von Amts wegen - |
| nämlich von den weltlichen Behörden (und keineswegs von kirchlichen Instanzen) - verfolgt und "bewiesen" wurde. Bei einem irrealen Delikt wie dem der Hexerei versagten die Beschränkungen, die besagten, daß die Tat bewiesen werden mußte, weshalb bloße Denunziationen zur Anordnung der "peinlichen Frage" ausreichten. Das Ziel, die "Hexenleut´" auszurotten, sollte durch die Hinrichtung erreicht werden. Die Ausstellung versucht diese Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen sinngemäß darzustellen. |
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Eine weitere Tafel im Rahmen des Hexereidelikts soll auf die juristische Diskussion über Tatbestand, Verfahren und Hinrichtung hinweisen; denn stets waren diese Fragen unter den Juristen umstritten. Grundlagen dieses Hexereidelikts war die Theorie vor allem in der scholastischen Theologie, die einen Hexereibegriff ausarbeitete, in der die Beziehung des Menschen zu den Dämonen und schlieşlich zum Teufel im Mittelpunkt stand. Eine Tafel widmet sich dieser Theorie des Teufelspaktes. Zwei weitere Tafeln stellen die Inhalte der Hexereivorstellung dar. Es handelt sich um zwei Vorstellungen, einmal die Magie als Schadenszauber, und dann als die übrigen Formen von Magie - dargestellt. Durch die christlichen Theoretiker wurde der Unterschied allmählich eingeebnet und schließlich in allen magischen Tätigkeiten der stillschweigend geschlossene Teufelspakt gesehen.
Eine Tafel widmet sich dem Phänomen der Hexerei in der Kunst. | ![]() |
| Dabei kommt in dem Titel "Hexenphantasie" der Bezug auf die weibliche Hexe zum Ausdruck: sei es als die böse alte Menschenfresserin des Märchens, sei es als erotisch wilde junge Verführerin, sei es als niedliches "Hexchen". Den Abschluß bildet eine Tafel über Hexerei in Bayern, die die Verfolgungen im Herzogtum Bayern darstellt und vorhandene Vorurteile aufheben will. |
© Rotabene Medienhaus für das Kriminalmuseum, letzte Änderung 22.10.2001